Was ist ein AVGS?

Mit dem AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist einiges möglich. Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern.

Diese Coachings oder Qualifizierungen heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“.


Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Bewerbung am Puls der Zeit ist und möchten sich coachen lassen?

Sie möchten oder müssen Ihre beruflichen Kenntnisse verbessern oder neue Kenntnisse erwerben?

Sie wollen gerne arbeiten und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen, da es bei Ihnen "drunter und drüber" geht?

Sie möchten von professionellen privaten Arbeitsvermittlungen unterstützt werden?

Sie sind in Deutschland angekommen und finden irgendwie keinen Zugang zum Arbeitsmarkt? 


Dann könnte ein AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für Sie die richtige Wahl sein!


Wie bekomme ich einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein)?


Welche Unterstützung Sie benötigen, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern heraus. In diesem Gespräch entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung weiterhelfen könnte. 

Sollte es so sein, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.
Wenn Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter keine entsprechende Maßnahme anbietet, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.


Ich habe einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) bekommen, was muss ich jetzt machen?


Jetzt müssen Sie eine Maßnahme finden, die den im Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner vereinbarten Vorgaben entspricht. Diese Vorgaben finden Sie in Ihrem AVGS und enthalten folgende Punkte:


  • Das Ziel der Maßnahme
  • Wie lange die Maßnahme höchstens dauern darf
  • Die Gültigkeit des AVGS
  • Der Ort bzw. die Region, in der Sie teilnehmen dürfen

Zur Maßnahmensuche der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter gelangen Sie hier.


Haben Sie eine passende Maßnahme gefunden, die Ihnen gefällt und die Vorgaben Ihres AVGS erfüllt,  dann geht es so weiter:


Kontaktieren Sie den Maßnahmenträger. Der Maßnahmenträger prüft die Vorgaben Ihres AVGS und wird Ihnen ggf. eine Bestätigung für die Teilnahme an der Maßnahme überreichen. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters auf und teilen Sie Ihre Absicht der Teilnahme an der ausgewählten Maßnahme mit. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter den Bewilligungsbescheid, dass Sie die Maßnahme antreten dürfen und der Maßnahmenträger die Information, dass Ihnen die Maßnahme bewilligt wurde.


Bei Fragen rund um den AVGS können Sie gerne unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen, wir Unterstützen Sie gerne.